Landesvertretung der Elternbeiräte und Fördervereine (LEF)

Die Landesvertretung der Elternbeiräte und Fördervereine vertritt die Interessen der Schüler, Eltern und Förderer der Mitgliedsschulen im Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.

Mitteilungen

 

Nicole Kirmis

Nicole Kirmis

Vorsitzende

Diplom-Finanzwirtin
Finanzverwaltung
des Landes Sachsen-Anhalt

Tel. 0151-57283567
E-Mail: nicole-kirmis@t-online.de

Geschäftsordnung für die Landesvertretung der Elternbeiräte und Fördervereine (LEF)

im Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.

§ 1 Aufgabe

1. Die Landesvertretung der Elternbeiräte und Fördervereine (LEF) vertritt die Interessen der Schüler, Eltern und Förderer der Mitgliedsschulen im Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. (LVdM).

2. Die LEF möchte mit ihrem Engagement die Bedeutung der musikalischen Erziehung durch die Musikschulen in der Öffentlichkeit bekannt machen sowie deren Fortbestand und Weiterentwicklung sichern. Sie berät interessierte Eltern und versucht, den Auf- und Ausbau von Elternbeiträten bzw. -vertretungen und Fördervereinen an Musikschulen voranzubringen.

3. Die LEF unterstützt die örtlichen Elternbeiräte bzw. -vertretungen und Fördervereine, engagiert sich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Eltern und Fördervereine mit den Schulleitungen und arbeitet eng mit dem LVdM zusammen.

§ 2  Mitglieder

Mitglieder der LEF sind die Elternbeiräte bzw. -vertretungen und die Fördervereine an den Musikschulen im LVdM.

§ 3 Vollversammlung

1. Die Vollversammlung der LEF besteht aus jeweils einem Vertreter jedes Mitglieds. Sie trifft sich jährlich mindestens einmal. Die Einladung hierfür erfolgt durch den Vorsitzenden in Absprache mit dem LVdM.

2. Die Vollversammlung der LEF ist beschlussfähig unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

3. Die Vollversammlung der LEF wählt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

4. Der Vorsitzende der LEF (im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende) ist gleichzeitig Delegierter für die Bundeselternversammlung.

5. Die Vollversammlung der LEF verabschiedet diese Geschäftsordnung und kann sie ändern.

6. Von jeder Vollversammlung der LEF ist ein Protokoll zu erstellen, das den Mitgliedern, den Musikschulleitungen und dem LVdM vorgelegt wird.

§ 4 Information

1. Der Vorsitzende der LEF und der LVdM informieren sich regelmäßig gegenseitig über alle wesentlichen Fragen der Musikschularbeit oder sonstiger gemeinsamer Belange.

2. Der Vorsitzende der LEF informiert, ggf. über den LVdM, die Mitglieder der LEF.

3. Der LVdM stellt einen Bereich seiner Internetpräsenz (www.musikschulen-in-sachsen-anhalt.de) für öffentliche Informationen der LEF zur Verfügung.

§ 5 Gleichstellung

Die Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 30. Juni 2012 in Kraft.