Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Grundvoraussetzungen

Unterrichtsumfang:

Vokal-/Instrumentalunterricht: zwei Unterrichtsstunden à 45 min Einzelunterricht oder je eine im 1. und 2. Fach laut Ausbildungsziel
Ensemblefach: eine Unterrichtsstunde à 45 min, z.B. Chor, Kammermusik, Orchester oder Teilnahme an Ensembleprojekten des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt
Musiktheoretisches Ergänzungsfach: eine Unterrichtsstunde à 45 min bzw. Nachweis des Abschlusses M2 nach VdM-Lehrplan

weitere Voraussetzungen

Die zweite Unterrichtsstunde im Vokal-/Instrumentalunterricht, Ensembleunterricht und musiktheoretischen Ergänzungsfach sind gebührenfrei.
Die Aufnahme in die SVA erfolgt in einem Alter von 11 bis 20 Jahren. In schriftlich begründeten Ausnahmen der jeweiligen Musikschulleitung sind Abweichungen nach unten und oben möglich.
Der Zugang zur SVA erfolgt über eine Eignungsprüfung.
Jeder Schüler weist sein Können in einer jährlichen Prüfung im Hauptfach nach.
Er muss regional/überregional mit seinen Leistungen in Erscheinung treten.
Eine erfolgreiche Teilnahme in überregionalen Wettbewerben wie z.B. „Jugend musiziert“ wird bei Schülern der SVA erwartet.

Folgende Leistungen werden für die Förderung durch Landesmittel mindestens vorausgesetzt:

Folgende Leistungen werden für die Förderung durch Landesmittel mindestens vorausgesetzt:
in der SVA seit                    zu erbringende Leistung im Hauptfach
jährlich   3-Jahres-Turnus

0-3 Jahre Interne Prüfung           

und/oder

Jugend musiziert* RW
Note 1 
(siehe unten)
1., 2. oder 3. Preis

4-6 Jahre Interne Prüfung

und

Jugend musiziert* RW
Note 1 
(siehe unten)
1., 2. oder 3. Preis

7 und mehr Jahre Interne Prüfung

und

Jugend musiziert* RW
Note 1 
(siehe unten)
1. Preis

* oder vergleichbarer Wettbewerb

Bewertung von internen Prüfungen

Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, für SVA-Schüler nach dem Bewertungssystem der landesweiten Oberstufenabschlussprüfung zu bewerten.

15 – 13 Punkte „Sehr gut“
12 – 10 Punkte „Gut“
9 – 7 Punkte „Befriedigend“
6 – 4 Punkte „Ausreichend“
3 – 1 Punkte „Mangelhaft“
0 Punkte „ungenügend“