Checkliste für statistische Angaben und Unterlagen zur Landesförderung

Wichtige Hinweise:

  • Der VdM-Berichtsbogen ist fristgerecht bis 28.02. online auszufüllen. (Zugang über VdM)
  • Eine Zusendung aller Formulare sollte per online-Formular oder per Email erfolgen.
  • Die Zusendung in Papierform ist nicht nö￶tig.
  • Achten Sie bitte auf vollständige und korrekte Angaben.

Der Abgabetermin für alle Unterlagen ist der 28.02. ! Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten!

  1. VdM-Berichtsbogen
    Hier wählen Sie bitte im Pkt. 8 die Zeitraumerfassung aus. Das heißt, alle Daten basieren auf den gesamten Zeitraum 01.01. bis 31.12.!
    .
  2. Statistische Angaben undFö￶rdervariablen
    Das Formular ist unbedingt vollständig auszufüllen. Es werden hier alle Angaben zum Stichtag 01.01. abgefragt.
    In diesem Formular werden keine MäBi-Schüler erfasst!
    Bitte achten Sie auf Übereinstimmung von Zahlen in verschiedenen Punkten
    (z.B. Pkt. 3).
    . 
  3. SVA-Nachweis
    Es ist für jeden SVA-Schüler ein Nachweisformular auszufüllen.
    Bei Abweichungen von den SVA-Kriterien (z.B. abweichendes Alter) ist schriftlich ein Ausnahmeantrag mit Begründung zu stellen.
    .
     
  4. Leistungsorientierter Unterricht (LOU)
    Es sind alle LOU-Schüler aufzuführen unter Angabe von
    • Name, Vorname des Schülers
    • Instrument
    • Wievieltes Unterrichtsjahr im Instrumental-/ Vokalfach
    • Anzahl Unterrichtsstunden und Dauer
    • Musiktheoretisches Ergänzungsfach
    • derzeitige Teilnahme ja/nein
    • wenn nein, welcher Abschluss vorhanden
    • wenn ja, in welcher Form
    • Ensemblefach
    • derzeitige Teilnahme ja/nein
    • Termin des bzw. Vorspiel/ Prüfung im laufenden Schuljahr
  •  .

5.  Aufnahme eines Studiums

6. Antrag für die Musikschulförderung

Die Angaben müssen mit den Angaben in den Statistische Angaben und Fördervariablen übereinstimmen. Eine Überprüfung/Abstimmung mit dem LVdM ist vor Abgabe möglich.

NEU:
• Bitte senden Sie den Antrag für die Landesförderung inkl. aller geforderten Anlagen fristgerecht bis zum 28.02. (Ausnahme für 2024: 30.04.) an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
• Hinweis: Die sich im Punkt 3 des Antrages automatisch berechnenden Fördersummen sind Maximalbeträge und entsprechen nicht der tatsächlichen Förderhöhe!