Wichtige Hinweise:
- Der VdM-Berichtsbogen ist fristgerecht bis 28.02. online auszufüllen. (Zugang über VdM)
- Eine Zusendung aller Formulare sollte per online-Formular oder per Email erfolgen.
- Die Zusendung in Papierform ist nicht nötig.
- Achten Sie bitte auf vollständige und korrekte Angaben.
Der Abgabetermin für alle Unterlagen ist der 28.02. ! Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten!
- VdM-Berichtsbogen
Hier wählen Sie bitte im Pkt. 8 die Zeitraumerfassung aus. Das heißt, alle Daten basieren auf den gesamten Zeitraum 01.01. bis 31.12.!
. - Statistische Angaben undᅠFördervariablen
Das Formular ist unbedingt vollständig auszufüllen. Es werden hier alle Angaben zum Stichtag 01.01. abgefragt.
In diesem Formular werden keine MäBi-Schüler erfasst!
Bitte achten Sie auf Übereinstimmung von Zahlen in verschiedenen Punkten (z.B. Pkt. 3).
. - SVA-Nachweis
Es ist für jeden SVA-Schüler ein Nachweisformular auszufüllen.
Bei Abweichungen von den SVA-Kriterien (z.B. abweichendes Alter) ist schriftlich ein Ausnahmeantrag mit Begründung zu stellen.
. - Leistungsorientierter Unterricht (LOU)
Es sind alle LOU-Schüler aufzuführen unter Angabe von
-
- Name, Vorname des Schülers
- Instrument
- Wievieltes Unterrichtsjahr im Instrumental-/ Vokalfach
- Anzahl Unterrichtsstunden und Dauer
- Musiktheoretisches Ergänzungsfach
- derzeitige Teilnahme ja/nein
- wenn nein, welcher Abschluss vorhanden
- wenn ja, in welcher Form
- Ensemblefach
- derzeitige Teilnahme ja/nein
- Termin des bzw. Vorspiel/ Prüfung im laufenden Schuljahr
- .
5. Aufnahme eines Studiums
6. Antrag für die Musikschulförderung
Die Angaben müssen mit den Angaben in den Statistische Angaben und Fördervariablen übereinstimmen. Eine Überprüfung/Abstimmung mit dem LVdM ist vor Abgabe möglich.
NEU:
• Bitte senden Sie den Antrag für die Landesförderung inkl. aller geforderten Anlagen fristgerecht bis zum 28.02. (Ausnahme für 2024: 30.04.) an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
• Hinweis: Die sich im Punkt 3 des Antrages automatisch berechnenden Fördersummen sind Maximalbeträge und entsprechen nicht der tatsächlichen Förderhöhe!