Antrag auf einen Landesförderpreis

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt
(RdErl. der StK vom 27.07.2017 - StK-62-57001)

Das Land Sachsen-Anhalt vergibt jährlich Landesförderpreise für besonders begabte Schüler der Musikschulen Sachsen-Anhalts. Bei entsprechender Leistung, zum Beispiel der erfolgreichen Teilnahme an den Landes- oder Bundeswettbewerben "Jugend musiziert", den Oberstufenabschlussprüfungen oder anderen Wettbewerben erhalten die jungen Talente einen Landesförderpreis, welcher mit jeweils 1.000 Euro dotiert ist. Der Menahem-Pressler-Preis wird jährlich in Höhe von 2.000 Euro gewährt.
Nachrangig zur künstlerischen Leistung werden bei der Vergabe auch soziale Aspekte berücksichtigt, um z.B. die Reise zu Wettbewerben zu erleichtern oder als Unterstützung für die Reparatur oder den Kauf eines Instruments.

Hinweise:

  • Der Antrag für einen Landesförderpreis muss vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Belegen bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien eingereicht werden.
  • Anlagen und das Unterschriftsblatt sind wie folgt zu adressieren: Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V., Katharinenturm, Breiter Weg 31, 39104 Magdeburg
  • Nach Erhalt eines Landesförderpreises kann frühestens nach drei Jahren ein weiterer Antrag gestellt werden.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung.


    Antragsteller


    Ich beantrage einen Landesförderpreis für


    Fachlicher Werdegang

    derzeit Unterricht in folgenden Fächern

    Instrumental-/Vokalfach

    Unterricht seit

    Fachpädagoge

    Unterrichtszeit
    in min/Woche

    Hauptinstrument (H)
    Nebeninstrument (N)


    Bereits erreichte Abschlüsse (U1, U2, M1, M2, OA)

    Instrumental-/Vokalfach

    Unterricht von (Jahr)

    Unterricht bis (Jahr)

    Abschlüsse

    Bewertung


    Erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben im laufenden Schuljahr

    (RW = Regionalwettbewerb, LW=Landeswettbewerb, BW= Bundeswettbewerb)


    sonstige herausragende Aktivitäten (Auftritte, Ensemblespiel...)



    Sozialstatus


    Angaben aller zum Haushalt gehörenden Kinder

    Name

    Vorname

    Geburtsjahr

    Schüler an Musikschule
    ja/nein

    zur Zeit Student
    ja/nein

    Höhe Kindergeld
    Bitte nur Ziffern und keine Kommastellen angeben!

    Summe: Euro

    Familieneinkommen monatlich

    Bitte nur Ziffern und keine Kommastellen angeben!

    Einkünfte gesamt: Euro

    Ein aktueller Einkommensnachweis ist dem Antrag beizufügen! Ohne vollständige Nachweise ist eine Preisvergabe nicht möglich!


    Bankverbindung

    Ich bin damit einverstanden, die mit diesem Antrag erhobenen Daten bis auf Widerruf beim Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. (LVdM) aufbewahrt werden dürfen, jedoch maximal für die Dauer von 3 Jahren. Eine Weitergabe der Daten erfolgt lediglich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde.
    Im Falle der Bewilligung des Menahem-Pressler-Preises bzw. eines Landesförderpreises darf mein Name bzw. der meines Kindes mit Angabe der Musikschule auf der Homepage des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. veröffentlicht werden. Mir ist bekannt, dass sich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bei der Antragsprüfung der Hilfe des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. (LVdM) bedient.
    Ich stimme der Weitergabe meines Antrages an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt durch Zusendung des Unterschriftblattes zu
    ( ►►► Unterschriftenblatt)


    Nach dem Absenden erhalten Sie eine Kopie der Daten per E-Mail.

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    Kontakt der Geschäftsstelle

    Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.


    Anschrift: Katharinenturm
    Breiter Weg 31
    39104 Magdeburg
    Telefon: 0391 / 72 72 78-0
    Fax: 0391 / 72 72 78-29
    E-Mail: LVDM-LSA@t-online.de