Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt
(RdErl. der StK vom 27.07.2017 - StK-62-57001)
Das Land Sachsen-Anhalt vergibt jährlich Landesförderpreise für besonders begabte Schüler der Musikschulen Sachsen-Anhalts. Bei entsprechender Leistung, zum Beispiel der erfolgreichen Teilnahme an den Landes- oder Bundeswettbewerben "Jugend musiziert", den Oberstufenabschlussprüfungen oder anderen Wettbewerben erhalten die jungen Talente einen Landesförderpreis, welcher mit jeweils 1.000 Euro dotiert ist. Der Menahem-Pressler-Preis wird jährlich in Höhe von 2.000 Euro gewährt.
Nachrangig zur künstlerischen Leistung werden bei der Vergabe auch soziale Aspekte berücksichtigt, um z.B. die Reise zu Wettbewerben zu erleichtern oder als Unterstützung für die Reparatur oder den Kauf eines Instruments.
Hinweise:
Der Antrag für einen Landesförderpreis muss vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Belegen bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien eingereicht werden.
Anlagen und das Unterschriftsblatt sind wie folgt zu adressieren: Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V., Katharinenturm, Breiter Weg 31, 39104 Magdeburg
Nach Erhalt eines Landesförderpreises kann frühestens nach drei Jahren ein weiterer Antrag gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung.