Am 18.03.2024 wurde die neue Fassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt“ (Musikschulrichtlinie Sachsen-Anhalt) veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.
Bewilligungsbehörde ist nun die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Antragstellungen sind weiterhin jährlich bis zum 28.02. möglich. Für das Jahr 2024 wurde der 30.04. als Fristverlängerung genehmigt.