Unser Ausbildungskonzept

Musikschulen in Sachsen-Anhalt setzen ein Bildungskonzept um, das u.a. vom Land Sachsen-Anhalt gefördert wird und sind somit feste Partner der Städte und Kommunen im kulturellen Leben.

Musikschulen in Sachsen-Anhalt setzen ein Bildungskonzept um, das u.a. vom Land Sachsen-Anhalt gefördert wird und sind somit feste Partner der Städte und Kommunen im kulturellen Leben.

Der Strukturplan des VdM beschreibt Konzept und Aufbau der Offenen Musikschule sowie den allgemeinen Weg, sich musikalisch zu bilden. Der Qualitätsplan, der innerhalb der letzten fünf Jahre von den Musikschulen Sachsen-Anhalts mit Unterstützung des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt und des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. (LVdM) entwickelt worden ist, bietet außerdem die Möglichkeiten einer leistungsorientierten Ausbildung an.
Der Strukturplan empfiehlt den Besuch der Grundstufe als Einstieg in das musikalische Lernen für die jüngsten Schüler. In der elementaren Musikerziehung werden bis zum 8. Lebensjahr erste allgemeine Kenntnisse wie z.B. Hören, Singen sowie die Erfahrung von Rhythmus und Bewegung erlernt. Unterrichtsfächer sind u.a. Eltern-Kind-Unterricht, Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Instrumentenkarussell. Das Kennenlernen verschiedener Instrumente erleichtert den Zugang zum Instrumental- und Vokalunterricht. Der Einstieg ins Musizieren ist in jedem Lebensalter möglich.

Der Instrumental-/Vokalunterricht ist in drei Stufen gegliedert: Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe. Der Unterricht findet in den ersten beiden Jahren vorwiegend als Gruppenunterricht statt. Über eine Förderung im Einzelunterricht entscheiden Schüler und Eltern mit dem Ansprechpartner in der Musikschule gemeinsam.
Ensemble- und Ergänzungsfächer runden die musikalische Ausbildung ab. Veranstaltungen und Projekte (Konzerte, Vorspiele, Workshops, Exkursionen, Tag der Offenen Tür etc.) bieten Raum, die erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten einzubringen und aktiv am Musikleben teilzunehmen.

Für jedes Unterrichtsfach sind vom Verband deutscher Musikschulen Lehrpläne entwickelt worden.
Sie gewährleisten eine dem Alter und der persönlichen Entwicklung des Schülers entsprechende optimale Förderung. Unterstufe und Mittelstufe können mit einer Prüfung an der Musikschule abgeschlossen werden.

Der Oberstufenabschluss unterliegt einem Prüfverfahren, dass der Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. landesweit durchführt.

Besondere Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt erhalten Schüler, die besonders motiviert und begabt sind in Form von Landesförderpreisen

Kriterien für die Bewertung der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA)

Grundvoraussetzungen

Unterrichtsumfang:

Vokal-/Instrumentalunterricht: zwei Unterrichtsstunden à 45 min Einzelunterricht oder je eine im 1. und 2. Fach laut Ausbildungsziel
Ensemblefach: eine Unterrichtsstunde à 45 min, z.B. Chor, Kammermusik, Orchester oder Teilnahme an Ensembleprojekten des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt
Musiktheoretisches Ergänzungsfach: eine Unterrichtsstunde à 45 min bzw. Nachweis des Abschlusses M2 nach VdM-Lehrplan

weitere Voraussetzungen

Die zweite Unterrichtsstunde im Vokal-/Instrumentalunterricht, Ensembleunterricht und musiktheoretischen Ergänzungsfach sind gebührenfrei.
Die Aufnahme in die SVA erfolgt in einem Alter von 11 bis 20 Jahren. In schriftlich begründeten Ausnahmen der jeweiligen Musikschulleitung sind Abweichungen nach unten und oben möglich.
Der Zugang zur SVA erfolgt über eine Eignungsprüfung.
Jeder Schüler weist sein Können in einer jährlichen Prüfung im Hauptfach nach.
Er muss regional/überregional mit seinen Leistungen in Erscheinung treten.
Eine erfolgreiche Teilnahme in überregionalen Wettbewerben wie z.B. „Jugend musiziert“ wird bei Schülern der SVA erwartet.

Folgende Leistungen werden für die Förderung durch Landesmittel mindestens vorausgesetzt:

Folgende Leistungen werden für die Förderung durch Landesmittel mindestens vorausgesetzt:

in der SVA seit

                   zu erbringende Leistung im Hauptfach

jährlich

 

3-Jahres-Turnus


0-3 Jahre

Interne Prüfung           

und/oder

Jugend musiziert* RW

Note 1 
(siehe unten)

1., 2. oder 3. Preis


4-6 Jahre

Interne Prüfung

und

Jugend musiziert* RW

Note 1 
(siehe unten)

1., 2. oder 3. Preis


7 und mehr Jahre

Interne Prüfung

und

Jugend musiziert* RW

Note 1 
(siehe unten)

1. Preis


* oder vergleichbarer Wettbewerb

* oder vergleichbarer Wettbewerb

Bewertung von internen Prüfungen

Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, für SVA-Schüler nach dem Bewertungssystem der landesweiten Oberstufenabschlussprüfung zu bewerten.

15 – 13 Punkte „Sehr gut“
12 – 10 Punkte „Gut“
9 – 7 Punkte „Befriedigend“
6 – 4 Punkte „Ausreichend“
3 – 1 Punkte „Mangelhaft“
0 Punkte „ungenügend“

Leistungsorientierter Einzelunterricht (LOU)

Nach zweijähriger Ausbildung in der Unterstufe kann der Unterricht entweder als Gruppen- oder Einzelunterricht fortgeführt werden oder der Zugang zum Leistungsorientierten Einzelunterricht erfolgen.

Ein früherer oder späterer Eintritt ist auf Antrag bzw. Befürwortung des Fachpädagogen möglich.

Der Zugang erfolgt durch ein bewertetes Vorspiel.
Die Entscheidung trifft die Musikschulleitung.

 

Für dieses Ausbildungskonzept sind folgende Unterrichtsbelegungen verbindlich

• Einzelunterricht im Vokal- oder Instrumentalunterricht
• Musiktheoretisches Ergänzungsfach *)
(Musiklehre/Hörerziehung, Musikgeschichte und Komposition)
• Ensembleunterricht *)
(Orchester, Kammermusik, Korrepetition, Chor etc.)

Die Schüler des LOU nehmen jährlich an einem bewerteten Vorspiel teil. Die Teilnahme an Ensembleunterricht und Musiktheorie ist im Rahmen dieser Ausbildung gebührenfrei.

*) Die Unterrichtsformen sind jeweils in der Schulordnung der Musikschulen festgelegt. Das musiktheoretische Ergänzungsfach ist zu belegen oder es muss ein Abschluss M1 nach VdM-Lehrplan vorliegen.

Landesförderpreise und Menahem-Pressler-Preis

Das Land Sachsen-Anhalt vergibt jährlich Landesförderpreise für besonders begabte Schüler der Musikschulen Sachsen-Anhalts. Bei entsprechender Leistung, z.B. Teilnahme an den Landes- oder Bundeswettbewerben „Jugend musiziert“, den Prüfungen der Oberstufenabschlussprüfungen oder anderen Wettbewerben erhalten die jungen Talente einen Förderpreis, welcher mit jeweils 1.000 € dotiert ist.

Seit 2017 wird außerdem der Menahem-Pressler-Preis überreicht, der sich an die bestbewertete Leistung unter den Förderpreisträgern richtet. Dieser Preis ist dotiert mit 2.000 €.

Den Antrag und Hinweise für ein Landesförderpreisen finden Sie hier ►►►

Anmeldeschluss ist der letzte Schultag vor den Sommerferien!