Über uns

Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.
Der LVdM ist Träger- und Fachverband für derzeit 20 Musikschulen in kommunaler Trägerschaft mit zahlreichen Bezirks- und Außenstellen sowie Stützpunkten und Unterrichtsstätten

Der LVdM ist Träger- und Fachverband für derzeit 20 Musikschulen in kommunaler Trägerschaft mit zahlreichen Bezirks- und Außenstellen sowie Stützpunkten und Unterrichtsstätten. Das Ausbildungskonzept dieser Musikschulen basiert auf den Strukturplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) sowie dem Qualitätsplan der Musikschulen Sachsen-Anhalts.

Somit leistet der Landesverband als Fachvertreter der Musikschulen eine besondere Aufgabe bei der Belebung und Entwicklung jeglicher musikalischer Bildung im Land Sachsen-Anhalt:

  • Intensive Beratung der Musikschulträger, der Landesregierung und des Landtages in allen musikschulrelevanten Angelegenheiten
  • Arbeit als gesetzlicher Vorprüfer der Landesförderung von Musikschulen
  • Träger des aus Landesmitteln finanzierten Kooperationsprojekts Musisch-ästhetische Bildung (MäBi)
  • Abfassen umfangreicher Jahresstatistiken der Musikschulen, auf deren Grundlage die jeweilige Landesförderung berechnet wird
  • Vorauswahl der Landesförderstipendien
  • Durchführung landesweiter Oberstufenabschlussprüfungen
  • Inhaltliche und organisatorische Betreuung der Musikschulen bei der QsM-Rezertifizierung zum Aufrechterhalten ihrer staatlichen Anerkennung
  • Veranstaltung von Weiterbildungen für die Musikschullehrkräfte und Musikschulleiter
  • Durchführung der Musikschultage des Landes Sachsen-Anhalt
  • Verfassen ständig aktueller Stellungnahmen und Evaluationen als Orientierungs- und Argumentationshilfen
  • Sicherung der Regionalwettbewerbe „Jugend musiziert“
  • Pflege eines umfangreichen Netzwerkes mit vielen anderen Verbänden
  • Träger von derzeit drei Orchestern und Ensembles im Musikschulverbund:
    • Sinfonisches Musikschulorchester Sachsen-Anhalt
    • Landes-Akkordeon-Ensemble Sachsen-Anhalt
    • LandesGitarrenOrchester Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mehrheitlich das Gesetz zur Förderung von Musikschulen am 19. Januar 2006 beschlossen.

Der Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. ist Mitglied in folgenden Verbänden und Vereinen:

  • Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V.
  • Kulturkonferenz Sachsen-Anhalt
  • Netzwerk für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt

Partner für musikpädagogische und musikalische Projekte sind unter anderem:

  • Landesmusikakademie Sachsen-Anhalt
  • Landesmusikverband Sachsen-Anhalt
  • Landeschorverband Sachsen-Anhalt
  • Musikalisches Kompetenzzentrum am Konservatorium Georg Philipp Telemann Magdeburg
  • Zentrum für Telemann-Pflege und Forschung
  • Verband der Schulmusiker Sachsen-Anhalt

Was leistet der LVdM?

  • Beratung der Musikschulen und ihrer Träger in Fragen der Planung und des fortlaufenden Betriebs sowie entsprechende Gutachtertätigkeit in Bezug auf System und Kontext, Qualitätsmanagement und Staatliche Anerkennung
  • Beratung des Kulturministeriums bei der Entwicklung der musikpädagogischen Bildungsarbeit des Landes
  • Erfassung und Prüfung der Landesförderung in Absprache mit dem Kulturministerium und dem Landesverwaltungsamt
  • Erstellung der jährlichen Landesstatistik
  • Wahrnehmung und Unterstützung gemeinsamer Belange der Musikschulen bei Vertretern der Parlamente, kommunalen Spitzenverbänden, Behörden, Fach- und Laienverbänden sowie bei Berufsverbänden und kulturellen Organisationen auf Landes- und Regionalebene
  • Zusammenarbeit mit dem Landeselternbeirat der Musikschulen des Landes Sachsen-Anhalt
  • Vertretung der Interessen der Musikschulen bei der Ausbildung der Musikschulpädagogen

 

 

  • Information aller Musikschulen eines Landes über landeseinheitliche Regelungen der Musikschularbeit
  • Entwicklung und Durchführung von musikpädagogischen Modellprojekten
  • Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungskonzepten für Lehrkräfte und Leiterinnen/Leiter von Musikschulen, Förderung des Erfahrungsaustausches und Durchführung von Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Pflege internationaler Beziehungen
  • Durchführung der landesweiten Oberstufenabschlussprüfungen
  • Trägerschaft der Landesorchester und –ensembles
  • Planung und Durchführung der jährlichen Musikschultage des Landes Sachsen-Anhalt

 

Mitgliedsschulen

Region Nord

Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel
Leitung: Falk Kindermann
Jenny-Marx-Str. 20, 29410 Salzwedel
Tel. 03901 – 422441, Fax 03901 – 82421
kreismusikschule.salzwedel@t-online.de
www.musikschule-salzwedel.de
Trägereinrichtung: Altmarkkreis Salzwedel


Kreismusikschule des Landkreises Stendal „Ferdinand Vogel“
Leitung: Julian Gorus
Pestalozzistr. 5, 39539 Havelberg
Tel. 039387 – 80045, Fax 039387 – 20742
Kreismusikschule@Landkreis-Stendal.de
musikschule.landkreis-stendal.de
Trägereinrichtung: Landkreis Stendal


Musik- und Kunstschule Stendal „adam-ileborgh-haus“
Leitung: Maike Schymalla
Poststraße 4/5, 39576 Stendal
Tel. 03931 – 651710, Fax 03931 – 651720
ileborgh@stendal.de
www.adam-ileborgh-haus.de
Trägereinrichtung: Hansestadt Stendal


Landkreis Börde Kreismusikschule Wolmirstedt
Leitung: Armin Hartwig
Schwimmbadstr. 2a, 39326 Wolmirstedt
Tel. 039201 – 21716 , Fax 039201 – 32720
musikschule-wms@landkreis-boerde.de
https://musikschule-wms.landkreis-boerde.de/
Trägereinrichtung: Landkreis Börde


Landkreis Börde Musikschule „Kurt Masur“ Oschersleben
Leitung: Bernd Hohmann
Halberstädter Straße 1, 39387 Oschersleben
Tel. 03949 – 3553 , Fax 03949 – 502317
musikschule-oc@landkreis-boerde.de
www.musikschule-boerdekreis.de
Trägereinrichtung: Landkreis Börde


Aktionshaus Musik und Bildung – Kreismusikschule „Joachim a Burck“
Leitung: Rainer Voß
Magdeburger Str. 24-26, 39288 Burg
Tel. 03921 – 9494400, Fax 03921 – 9499544
kms@lkjl.de
www.lkjl.de/de/kreismusikschule.html
Trägereinrichtung: Landkreis Jerichower Land


Konservatorium Georg Philipp Telemann – Musikschule der Landeshauptstadt Magdeburg
Leitung: Stephan Schuh
Breiter Weg 110, 39104 Magdeburg
Tel. 0391 – 5406864, Fax 0391 – 5406870
info@ms.magdeburg.de
stephan.schuh@ms.magdeburg.de
www.telemann-konservatorium.de
Trägereinrichtung: Landeshauptstadt Magdeburg


Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz
Leitung: Ulrike Stumpf-Schilling
Bahnhofsplatz 3, 38855 Wernigerode
Tel. 03943 – 632711 , Fax 03943 – 603403
kreismusikschule@kmsharz.de
www.kmsharz.de
Trägereinrichtung: Landkreis Harz


Kreismusikschule „Béla Bartók“ des Salzlandkreises
Leitung: Dieter Giesemann
Am Schütz 5, 39418 Staßfurt
Tel. 03471 – 684624510, Fax 03471 – 684563245
musikschule@kreis-slk.de
www.salzlandkreis.de/bildungkultur/kreismusikschule
Trägereinrichtung: Salzlandkreis

 

Region Süd

Musikschule „Johann Friedrich Fasch“ Zerbst
Leitung: Heiner Donath
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 5, 39261 Zerbst/Anhalt
Tel. 03923 – 611690, Fax 03923 – 6116915
ms-zerbst@anhalt-bitterfeld.de
www.musikschule-zerbst.de
Trägereinrichtung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld


Musikschule „Johann Sebastian Bach“ Köthen (Anhalt)
Leitung: Andreas Hardelt
Schloßplatz 4, 06366 Köthen
Tel. 03496 – 213068, Fax 03496 – 213005
ms-koethen@web.de
www.musikschule-johann-sebastian-bach.de
Trägereinrichtung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld


Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ Bitterfeld-Wolfen
Leitung: Nadine Baer
Ratswall 22, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld
Tel. 03493 – 22914 , Fax 03493 – 922883
ms-bitterfeld@anhalt-bitterfeld.de
www.musikschule-bitterfeld-fv.de
Trägereinrichtung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld


Musikschule „Kurt Weill“ Dessau-Roßlau
Leitung: Dr. Anett Schwarzenberger
Medicusstraße 10, 06844 Dessau
Tel. 0340 – 214542, Fax 0340 – 5168256
sekretariat.musica@dessauer-schulen.de
www.förderkreis-musikschule-dessau.de
Trägereinrichtung: Stadt Dessau-Roßlau


Musikschule „Heinrich Berger“ Coswig
Leitung: Steffi Friedrich
R.-Breitscheid-Str. 23, 06869 Coswig
Tel. 034903 – 64477, Fax 034903 – 590028 oder 610157
musikschule-coswig@gmx.de
www.coswigonline.de
Trägereinrichtung: Stadt Coswig 


Bildungszentrum Lindenfeld – Kreismusikschule Wittenberg
Leitung: Markus Biedermann
Falkstr. 83, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel. 03491 – 4181-0, Fax 03491 – 418110
info-bzl@landkreis-wittenberg.de
www.kms-wittenberg.de
Trägereinrichtung: Landkreis Wittenberg


Kreismusikschule Mansfeld-Südharz „Carl Christian Agthe“
Leitung: Peggy Bitterolf
Alter Markt 34, 06526 Sangerhausen
Tel. 03464 – 342110, Fax 03464 – 342108
sangerhausen@kreismusikschule-msh.de
www.kreismusikschule-msh.de
Trägereinrichtung: Landkreis Mansfeld-Südharz


Konservatorium „Georg Friedrich Händel“ Halle (Saale)
Leitung: Thomas Effner-Jonigkeit
Lessingstr. 13, 06114 Halle (Saale)
Tel. 0345 – 2024335, Fax 0345 – 4700820
konservatorium@halle.de
www.konservatorium.halle.de
Trägereinrichtung: Stadt Halle (Saale)


Kreismusikschule „Carl Loewe“ Saalekreis
Leitung: Ilka Grießer
Trothaer Str. 63, 06118 Halle/Saale
Tel. 0345 – 5630295, Fax 0345 – 5630296
musikschule-carl-loewe@saalekreis.de
www.musikschule-carl-loewe.de
Trägereinrichtung: Saalekreis


Kreismusikschule Saalekreis „Johann Joachim Quantz“
Leitung: Annegret Voß
Domplatz 9, 06217 Merseburg
Tel. 03461 – 401319, Fax 03461 – 401499
musikschule@saalekreis.de
www.musikschule-merseburg.de
Trägereinrichtung: Saalekreis


Kreismusikschule des Burgenlandkreises
Leitung: Raimo Gaartz
Seminarstr. 1, 06618 Naumburg
Tel. 03445 – 261640, Fax 03445 – 261642
nmb@musik.blk.de
www.kreismusikschule-burgenlandkreis.de
Trägereinrichtung: Burgenlandkreis

Staatlich anerkannte Musikschulen: Sachsen-Anhalt als Vorbild

Wie soll die öffentliche Musikschule der Zukunft aussehen? Worauf muss ein besonderer Wert gelegt werden, welche Ideen und Zielstellungen sind zu überdenken und was gehört zu ihren ursächlichen Aufgaben?

Wenn es um solche Fragen geht, nehmen staatlich anerkannte Musikschulen in Sachsen-Anhalt mittlerweile bundesweit eine modellhafte Vorreiterrolle ein. Dieses betrifft insbesondere das gesetzlich verankerte Engagement des Landes, das es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, Einzelunterricht, Ensemblespiel und Musiktheorie zu erhalten, ohne dabei die Finanzkraft der Eltern maßgeblich berücksichtigen zu müssen. Zusätzliche Kooperationsangebote mit allgemein bildenden Schulen (die ebenfalls durch Landesmittel geförderte Musisch-ästhetische Bildung) belassen es deshalb nicht bei bloßer musikalischer Inspiration, sondern werden zu einem Einstiegsangebot in eine weiterführende qualitätsvolle Musikschularbeit mit hoher gesellschaftlicher Breitenwirkung.

Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass sich der neu gewählte Vorsitzende des Verbands deutscher Musikschulen, Prof. Ulrich Rademacher, in seiner Eröffnungsansprache zur VdM-Bundesversammlung in Potsdam am 16. Mai 2014 wie folgt positionierte:

„Wir Musikpädagogen und Musikgestalter haben eine Stärke und Schwäche zugleich, die uns an einen Punkt geführt hat, der sehr, sehr gefährlich ist, der alles, was wir erreicht haben, wie eine Blase platzen lassen oder abstürzen lassen kann. Ganz einfach: Wir haben lange versucht und es auch immer wieder geschafft, das musikpädagogisch Mögliche und bildungspolitisch Notwendige umzusetzen, als musikpädagogische „Triebtäter“ allzu oft ohne klaren Blick auf unsere Ressourcen. Mit den Konsequenzen von Selbstausbeutung und möglichen Qualitätseinbußen in den Feldern, die einmal unsere Stärke waren: in der individuellen Förderung musikalischer Begabung, in der Förderung des Ensemblespiels und der Vorbereitung auf ein Hochschulstudium. Das ist unverantwortlich den Kindern, den Lehrkräften und der Gesellschaft gegenüber! „Jedem Kind“ – so heißt es so schön in vielen Programmen – jedem Kind, dem wir mit dem Anspruch auf Inklusion einen Zugang, eine Tür zu Musikschule geöffnet haben, sind wir – zumindest perspektivisch – eine anschließende individuelle Förderung nach dem „state of the art“ schuldig. Das können die Kommunen nicht allein schultern. Da sind nach meiner Überzeugung die Länder zumindest mitgefragt. Das heißt zum Beispiel auch: Grundlage für eine Landesförderung kann nicht nur die Schülerzahl sein, auch qualitative Aspekte wie Ensemblestunden, Theorie oder zusätzlicher Instrumentalunterricht müssten Berücksichtigung finden. Bitte, Herr Ministerpräsident, bitte liebe Landesvertretungen, liebe Meinungsmacher, nehmen Sie das mit. Sie bewahren die Musikschulen so vor einem Kollaps und ermöglichen unseren Kindern Erlebnis-, Lern- und Erfahrungshorizonte, die ihnen nur öffentlich geförderte Musikschulen bieten können.“ (VdM-Mitgliederbrief zur Potsdamer Erklärung 4/2014, S. 4)

Die staatliche Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt – Eine Kurzbilanz

Der 26. November 2010 wird für die kommunalen Musikschulen in Sachsen-Anhalt zu einem historischen Tag werden: Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff setzt dann die Initiative ihres Vorgänger vom November 2009 fort und verleiht auf Grundlange des Musikschulgesetzes von Sachsen-Anhalt gesetzlich verankerte Zertifikate, die aus den bisherigen Einrichtungen staatlich anerkannte Musikschulen machen. Das Besondere hieran ist diesmal, dass danach alle öffentliche Musikschulen in Sachsen-Anhalt staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sein werden, eine Tatsache, die nicht nur landes-, sondern auch bundesweit große Beachtung findet.

Eine solche Auszeichnung zu erhalten bedeutet in Sachsen-Anhalt, sozusagen die oberste Messlatte der Musikschulqualität erreicht zu haben. Laut Musikschulgesetz müssen dafür nämlich sowohl alle Voraussetzungen zur Landesförderung vorliegen als auch ein durch das Kultusministerium bestätigtes Qualitätsmanagement durchgeführt worden sein.

Ganz bewusst entschied sich das Ministerium zu diesem Zweck für das „Qualitätssystem Musikschule“ (QsM), sprachen hierfür schließlich gleich mehrere Gründe: Ausschlaggebend für das QsM war vor allem, dass es auf einem im europäischen Raum renommierten Management-System basiert (dem European Foundation for Quality Management), das sich selbst wiederum von dem weltweit anerkannten Total Quality Management ableitet. Der VdM als bundesweiter Musikschul-Fachverband nahm dieses Management-System auf und entwickelte daraus das Qualitätssystem Musikschule, kurz QsM. Ganz unbekannt war jedoch QsM in Sachsen-Anhalt nicht, gehörte schließlich zu Beginn dieses Jahrzehnts auch die Kreismusikschule Wittenberg zu der Gruppe derjenigen Musikschulen, die QsM bundesweit modellhaft erprobte.

Internationale Managementsysteme in Musikschulen einzuführen bedeutet, an einem großen Reichtum betriebswirtschaftlicher Errungenschaften teilhaben zu können. Genau dieses hat jede Musikschule auf ihre ganz individuelle Weise ausgenutzt, sei es etwa durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder zur Profilierung interner Abläufe. Letztlich passt der Grundgedanke von QsM, in regelmäßigen Abständen festgelegte Leistungsziele zu überprüfen, sehr gut dazu, dass die Anerkennung durch das Land Sachsen-Anhalt nur für einen Zeitraum von vier Jahren Gültigkeit hat. Zum dauerhaften Erhalt der staatlichen Anerkennung müssen deshalb die Musikschulen in regelmäßigen Vier-Jahres-Zyklen QsM-Rezertifizierungen durchlaufen, sodass ihre Arbeit permanent aktualisierten Qualitätsstandards entspricht. All dieses waren Gründe dafür, dass das Land Sachsen-Anhalt die Musikschulen mit einer Anschubfinanzierung von 1/3 der QsM-Implementierungskosten unterstützt hatte.

Die im Musikschulgesetz definierten Landesförderungskriterien und eine über das QsM erreichte staatliche Anerkennung verzahnen sich darum in Sachsen-Anhalt so, dass Standards für kommunale Bildungseinrichtungen (wie sie etwa als Handlungsempfehlungen des Schlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für kommunale Bildungseinrichtungen gefordert werden) optimal verwirklicht worden sind: So gibt es in Sachsen-Anhalt ab dem 26. November 2010 in kommunaler Trägerschaft nur noch staatlich anerkannte Musikschulen. Dieses verdeutlicht auf beeindruckende Weise, wie viel den Kommunen ebenso wie dem Land Sachsen-Anhalt daran liegt, maximale Qualitätssicherung der Musikschulen als Kerneinrichtung kultureller Bildung auch langfristig garantieren zu können.

Vorstand und Geschäftsstellenmitarbeiter

Der Vorstand des Landesverbandes

Markus Biedermann

Markus Biedermann

Vorsitzender

Kreismusikschule Wittenberg
Ulrike Stumpf-Schilling

Ulrike Stumpf-Schilling

Stellvertretende Vorsitzende

Kreismusikschule Harz
Bernd Hohmann

Bernd Hohmann

Regionalsprecher Nord

Musikschule Kurt Masur Oscherseleben – Landkreis Börde

Heiner Donath

Heiner Donath

Regionalsprecher Süd

Musikschule „Johann Friedrich Fasch“ Anhalt-Bitterfeld

Die Geschäftsstellenmitarbeiter

Dr. Christian Reineke

Dr. Christian Reineke

Geschäftsführer

Karin Timm

Karin Timm

Verwaltungsleiterin

Martina Tautz

Martina Tautz

Projektkoordinatorin

Andreas Kaluza

Andreas Kaluza

Bildungsreferent und stellv. Geschäftsführer

Satzung des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.

Satzung anzeigen

Satzung des
Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verband führt den Namen „Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.“ (nachfolgend „Landesverband“ genannt) und ist im Vereinsregister (Nr. VR 1337) eingetragen.
  2. Der Verband hat seinen Sitz in Magdeburg.
  3. Der Verband ist Landesverband gemäß Satzung des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (Bundesverband) § 5.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck

  1. Der Landesverband ist Träger- und Fachverband der Musikschulen in Sachsen-Anhalt, die sowohl die Anforderungen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. als auch die Bestimmungen des Musikschulgesetzes Sachsen-Anhalts einschließlich der hierzu ergangenen Verordnungen und Richtlinien erfüllen.
  2. Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Der Landesverband ist eine staats-, parteien- und konfessionsunabhängige Vereinigung.
  4. Mittel des Landesverbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, die nicht zweckgebunden sind.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Landesverbands fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Es kann eine angemessene Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstandes im Rahmen der zulässigen Grenzen gezahlt werden, über deren Gewährung und Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.

 

§ 3 Aufgaben

  1. Der Landesverband erstrebt ein Zusammenwirken aller für die Einrichtung, Unterhaltung und Förderung von Musikschulen tätigen Kräfte, um die Musikschularbeit, welche einen wichtigen (elementaren) Beitrag zur sozialen und kulturellen Infrastruktur leistet, zu fördern und zu entwickeln.
  2.  Der Landesverband hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Beratung der Musikschulen und ihrer Träger in allen Fragen, die sich aus der Planung sowie aus dem laufenden Betrieb der Musikschulen ergeben.
b) Wahrnehmung und Unterstützung gemeinsamer Belange der Mitglieds-Musikschulen auf kommunaler, regionaler und Landesebene.
c) Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, Berufsverbänden, Einrichtungen und Organisationen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
d) Unterstützung von Entschließungen und Forderungen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. sowie Entwicklung und Initiierung neuer musikpädagogischer Konzepte im Rahmen der Musikschularbeit.
e) Förderung des Leistungsvergleiches durch Wettbewerbe, Konzerte und Landesorchester bzw. Landesensembles in eigener Trägerschaft.
f) Information der Öffentlichkeit über Tätigkeit und Zielsetzung der Musikschulen.
g) Beratung und Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt bei Entwurf und Umsetzung von musisch-pädagogischen Konzepten.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitgliedschaft

a) Ordentliche Mitglieder des Landesverbandes sind Träger von Musikschulen in Sachsen-Anhalt, die dem Verband deutscher Musikschulen e.V. angehören und die Bestimmungen des Musikschulgesetzes Sachsen-Anhalt einschließlich der hierzu ergangenen Verordnungen und Richtlinien erfüllen.
b) Unterhält ein Träger mehrere Musikschulen, so gelten die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten (z.B. Stimmrecht, Wahlrecht, Beitragszahlung) für jede Musikschule einzeln.
c) Ehrenmitglieder können natürliche Personen sein, deren Wirken eine entscheidende Bedeutung für die Entwicklung des Landesverbandes hat. Über die Ernennung und Entlassung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung beratende Stimme.
d) Die Mitgliedschaft im Landesverband ist von der Steuerbegünstigung abhängig. Sie erlischt, wenn ein Mitglied die steuerlichen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach §§ 51 AO nicht mehr erfüllt.

2. Mitgliedsbeitrag

a) Der Landesverband kann Zusatzbeiträge zu den Mitgliedsbeiträgen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. erheben. Über die Erhebung solcher Zusatzbeiträge sowie über deren Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Verbindlichkeit kann für die Mitglieder erst für das folgende Haushaltsjahr festgelegt werden.
b) Die Zusatzbeiträge werden gemeinsam mit den Mitgliedsbeiträgen vom Verband deutscher Musikschulen e.V. erhoben und von diesem an den Landesverband weitergeleitet.
c) Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig.

 

§ 5 Struktur und Gliederung

Der Landesverband ist in zwei rechtlich unselbständige Regionen gegliedert:

  1. Region Nord
  2. Region Süd

Die Zugehörigkeit einer Musikschule zu einer Region ergibt sich aus der jeweils gültigen Fassung der Anlage dieser Satzung.

 

§ 6 Organe des Landesverbandes

Die Organe des Landesverbandes sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Regionalversammlungen

 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

  1. Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Landesverbandes.
b) Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Der Träger der Musikschule überträgt i.d.R. das Stimmrecht an den Leiter bzw. einen benannten Vertreter.

2. Aufgaben der Mitgliederversammlung

a) Wahl und Abwahl des Vorstands
b) Wahl und Abwahl der zwei Rechnungsprüfer
c) Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstands
d) Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts von den Rechnungsprüfern
e) Entlastung des Vorstands
f) Festsetzung der Zusatzbeiträge für den Landesverband
g) Beratung, Empfehlungen und Beschlüsse zum Arbeitsprogramm
h) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
i) Neufassung und Änderung der Satzung
j) Auflösung des Landesverbands
k) Beschluss der Wahlordnung

3. Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich durch schriftliche Einladung (per Brief oder Email) des Vorsitzenden mit sechswöchiger Frist und unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Sie kann in Präsenz oder als virtuelle Versammlung stattfinden. Anträge zur Tagesordnung können von den Mitgliedern bis 4 Wochen vor der Versammlung mit sachgemäßer Begründung an den Vorstand eingereicht werden. Diese Anträge sind den Mitgliedern bis 14 Tage vor der Versammlung zuzusenden.
b) Jede Mitgliederversammlung, zu der ordnungsgemäß eingeladen wurde, ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.
c) Für eine Änderung oder Neufassung der Satzung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Alle übrigen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
d) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind abzuhalten, wenn der Vorstand oder ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
e) Der Vorsitzende, im Verhinderungsfalle der Stellvertreter, leitet die Sitzung.
f) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von Sitzungsleiter, Protokollführer und Geschäftsführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt von den Mitgliedern kein Einspruch erhoben wird. Im Falle eines Einspruchs erfolgt eine Klärung in der nächsten Mitgliederversammlung.

 

§ 8 Der Vorstand

  1. Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand besteht aus:

a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) den zwei Regionalsprechern

2. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Nachfolger bestellen. Für die restliche Amtszeit wählt die Mitgliederversammlung bzw. die betroffene Region einen Nachfolger.

4. Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

a) Verwirklichung der laufenden Aufgaben des Landesverbandes auf der Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und im Sinne der Satzung.
b) Bestellung und Entlassung des Geschäftsführers.
c) Einberufung und Auflösung von Fachkommissionen und Einrichtungen.
d) Beschluss des Tätigkeitsberichts.
e) Aufnahme und Vorschlag von Ehrenmitgliedern.
f) Der Vorstand beruft einen Beirat als beratendes Gremium.

5. Tagungen des Vorstandes

a) Der Vorstand tritt mindestens viermal jährlich nach schriftlicher Einladung zusammen.
b) Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
c) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

6. Befugnisse des Vorstands

a) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind Vorstand im Sinne des BGB § 26. Sie sind einzelvertretungsberechtigt.
b) Der Vorsitzende kann an allen Sitzungen seiner Gremien stimmberechtigt teilnehmen.

 

§ 9 Die Regionalversammlung

  1. Die Regionalversammlung besteht aus den Vertretern aller Musikschulen einer Region.
  2. Aufgaben der Regionalversammlung sind:

a) Wahl der Regionalsprecher als Mitglieder des Vorstandes für die Dauer von 4 Jahren
b) Kontaktpflege, kollegiale Zusammenarbeit sowie die Beratung aller in der Region oder Teilen derselben anstehenden Frage- und Problemstellungen
c) gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in der Region
d) Entwicklung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des Landesverbandes
e) Unterstützung der Vorstandsarbeit und Umsetzung der Beschlüsse und Maßnahmen des Landesverbandes in der Region

3. Der Regionalsprecher beruft die Regionalversammlung mindestens zweimal jährlich durch schriftliche Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Anträge zur Tagesordnung können von den Mitgliedsschulen mit sachgemäßer Begründung dem Regionalsprecher eingereicht werden.

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Regionalversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.

5. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.

6. Über die Beschlüsse der Regionalversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Regionalsprecher zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift wird den entsprechenden Musikschulen der Region sowie der LVdM-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.

 

§ 10 Der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer leitet die Geschäfte des Landesverbandes und seiner Geschäftsstelle. Er nimmt mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes, der Regionalversammlungen und der Mitgliederversammlungen teil. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

 

§ 11 Finanzierung und Rechnungsprüfung

  1. Alle dem Landesverband zufließenden Mittel sind zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele zu verwenden.
  2. Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe, anhand der Buch- und Kontenführung sowie der Belegsammlung die satzungsgemäße Verwendung der Mittel zu überprüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

 

§ 12 Gleichstellung

Die Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form.

 

§ 13 Auflösung des Landesverbands

  1. Die Auflösung des Landesverbandes kann nur durch eine ausdrücklich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Für die Auflösung des Landesverbandes ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmberechtigten erforderlich.
  3. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann eine weitere Sitzung einberufen werden, die in jedem Falle beschlussfähig ist.
  4. Für die Auflösung des Landesverbandes ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.
  5. Die Liquidation wird durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt, beide sind einzelvertretungsberechtigt.
  6. Im Falle der Auflösung des Landesverbandes oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Verbandes an das Land Sachsen-Anhalt, das es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 14 Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung in der Fassung vom 30.09.2022 tritt mit der Eintragung der eintragungspflichtigen Änderungen in das Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung vom 26.11.2010 in der derzeit gültigen Fassung außer Kraft.

 

Anlage zu § 5 der Satzung des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. Aufteilung der Regionen

Stand August 2018

Musikschulträger der Region Nord

  • Altmarkkreis Salzwedel
  • Landkreis Stendal
  • Hansestadt Stendal
  • Landkreis Börde
  • Landkreis Jerichower Land
  • Landeshauptstadt Magdeburg
  •  Landkreis Harz
  • Salzlandkreis

Musikschulträger der Region Süd

  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld
  • Stadt Dessau-Roßlau
  • Landkreis Wittenberg
  • Stadt Coswig (Anhalt)
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