Formulare und Downloads

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Formulare für die Musikschulförderung

Alle Formulare für die Musikschulförderung sind für 2024 gültig und können so verwendet werden!

Checkliste für statistische Angaben und Unterlagen zur Landesförderung

Wichtige Hinweise:

  • Der VdM-Berichtsbogen ist fristgerecht bis 28.02. online auszufüllen. (Zugang über VdM)
  • Eine Zusendung aller Formulare sollte per online-Formular oder per Email erfolgen.
  • Die Zusendung in Papierform ist nicht nö￶tig.
  • Achten Sie bitte auf vollständige und korrekte Angaben.

Der Abgabetermin für alle Unterlagen ist der 28.02. ! Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten!

 

  1. VdM-Berichtsbogen
    Hier wählen Sie bitte im Pkt. 8 die Zeitraumerfassung aus. Das heißt, alle Daten basieren auf den gesamten Zeitraum 01.01. bis 31.12.!
  1. Statistische Angaben undᅠFö￶rdervariablen
    Das Formular ist unbedingt vollständig auszufüllen. Es werden hier alle Angaben zum Stichtag 01.01. abgefragt.
    In diesem Formular werden keine MäBi-Schüler erfasst!
    Bitte achten Sie auf Übereinstimmung von Zahlen in verschiedenen Punkten (z.B. Pkt. 3).
  1. SVA-Nachweis
    Es ist für jeden SVA-Schüler ein Nachweisformular auszufüllen.

    Bei Abweichungen von den SVA-Kriterien (z.B. abweichendes Alter) ist schriftlich ein Ausnahmeantrag mit Begründung zu stellen.
  1. Leistungsorientierter Unterricht (LOU)
    Es sind alle LOU-Schüler aufzuführen unter Angabe von
    • Name, Vorname des Schülers
    • Instrument
    • Wievieltes Unterrichtsjahr im Instrumental-/ Vokalfach
    • Anzahl Unterrichtsstunden und Dauer
    • Musiktheoretisches Ergänzungsfach
    • derzeitige Teilnahme ja/nein
    • wenn nein, welcher Abschluss vorhanden
    • wenn ja, in welcher Form
    • Ensemblefach
    • derzeitige Teilnahme ja/nein
    • Termin des bzw. Vorspiel/ Prüfung im laufenden Schuljahr
  1. Aufnahme eines Studiums
  2. Antrag für die Musikschulfö￶rderung
    Die Angaben müssen mit den Angaben in den Statistische Angaben und Fördervariablen übereinstimmen. Eine Überprüfung/Abstimmung mit dem LVdM ist vor Abgabe möglich.
    NEU:
    • Bitte senden Sie den Antrag für die Landesförderung inkl. aller geforderten Anlagen fristgerecht bis zum 28.02. (Ausnahme für 2024: 30.04.) an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
    • Hinweis: Die sich im Punkt 3 des Antrages automatisch berechnenden Fördersummen sind Maximalbeträge und entsprechen nicht der tatsächlichen Förderhöhe!

FAQs für die Richtlinie zur Förderung der Zusammenhangstätigkeiten

Richtlinie zur Förderung der Zusammenhangstätigkeiten von festangestellten
Lehrkräften an Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?
• Es wird die Zusammenhangstätigkeit fest angestellter Lehrkräfte gefördert, deren Unterrichtszeit über 50 Prozent der Gesamtunterrichtszeit einer Musikschule liegt.
• Die Zusammenhangstätigkeit wird in Zeitstunden á 60 Minuten berechnet.

Wer beantragt die Förderung?
• Der Träger der Musikschule.

Welche Fristen sind einzuhalten?
• Der Antrag ist jährlich bis zum 28.02. zu stellen.
• Ausnahme ist das Kalenderjahr 2022. Hier gilt als Antragsfrist der 30.11.2022.

Wo wird die Förderung beantragt?
• Die Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt) stellt ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Der Antrag muss beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), eingereicht werden.

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
• Die fest angestellten Lehrkräfte öffentlicher Musikschulen müssen nach TVÖD beschäftigt sein. Musikschulen in privater Trägerschaft müssen die fest angestellten Lehrkräfte in Anlehnung an den TVöD beschäftigt werden.
• Der Zuschuss des Trägers darf nicht niedriger sein als im Haushaltsjahr 2021.

Wie hoch ist die Förderung?
• Je Zeitstunden á 60 min. Zusammenhangstätigkeit beträgt die Zuwendungshöhe bis zu 1 600 Euro.

Wie berechnet sich die Förderung?
• Berechnungsgrundlage ist die Unterrichtszeit fest angestellter Lehrkräfte, die über 50% der gesamten Unterrichtszeit liegt.
• Diese Unterrichtszeit wird mit dem Faktor 0,733 multipliziert

Woher kommt der Faktor 0,733?
• Laut TVöD setzt sich die Arbeitszeit der Musikschullehrkräfte wie folgt zusammen:

o Gesamtarbeitszeit: 39 Stunden á 60 min pro Woche, davon
– Unterrichtszeit: 22,5 Stunden á 60 min pro Woche (entspricht 30 JWS)
– Zusammenhangstätigkeit: 16,5 Stunden á 60 min pro Woche

• Das Verhältnis von 16,5 h zu 22,5 h ist 0,733. Für eine Unterrichtszeit von 22,5 h ist somit eine Zusammenhangstätigkeit von 16,5 h notwendig, denn 22,5 h x 0,733 = 16,5 h.

Muss die Musikschule diese Zahl selbst berechnen?
• Nein. Im Kalenderjahr 2022 berechnet der LVdM die Zahl auf Grundlage der vorliegenden Fördervariablen und stellt sie den Musikschulen auf Nachfrage zur Verfügung.
• Ab dem Kalenderjahr 2023 wird das Formular „Statistische Angaben und Fördervariablen“ überarbeitet und die Zahl wird automatisch berechnet und ausgewiesen.

Beispielrechnung
Eine Musikschule hat eine Gesamtunterrichtszeit von 400 JWS. Davon werden 220 JWS von fest angestellten Lehrkräften erteilt. Somit liegen 20 JWS über der Hälfte des Gesamtunterrichtsvolumens. 20 JWS á 45 min. entsprechen 15 Zeitstunden Unterricht á 60 min. Für diese Unterrichtszeit sind 11 h Zusammenstätigkeit notwendig (15 h x 0,733), die mit bis zu 1 600 Euro befördert werden können.

Formulare für das Projekt Musisch-ästhetische Bildung (MäBi)

Schuljahr 2023/2024

Schuljahr 2024/2025

Landesförderpreis/Menahem-Pressler-Preis

(vorher Landesförderstipendium)